Die Pflicht jedes Baumeigentümers oder Verfügungsberechtigten ist es, seine Bäume in regelmäßigen Abständen auf Erkrankungen oder Schäden zu kontrollieren. Gerne helfe ich ihnen mit dem nötigen Fachwissen bei der Erfüllung ihrer Pflicht!
Bei Fragen zur Verkehrssicherheit Ihrer Bäume stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung!
Der Zeitraum zwischen den Kontrollintervallen beschränkt sich im wesentlichen auf 1-2 Jahre. Wobei der Abstand auf das Alter, den Zustand des Baums und die Sicherheitsanforderung zurück zu führen ist. Bei den Regelkontrollen wird darauf geachtet, dass die Bäume in regelmäßigen Abständen, im belaubten und unbelaubten Zustand kontrolliert werden. Die Kontrollintervalle werden bei jeder Baumkontrolle erneut festgelegt. Eine außerplanmäßige Baumkontrolle findet in der Regel nur nach Schadereignissen ( Sturm, Hochwasser,...) statt.
Im Schadensfall muss der Geschädigte beweisen, dass der Verantwortliche für den Baum seiner Verkehrssicherungspflicht nicht oder unzureichend nachgekommen ist. Der Baumeigentümer kann nur für den Schaden verantwortlich gemacht werden, wenn dieser voraussehbar oder vermeidbar war. Mit einer von mir durchgeführten Baumkontrolle soll ein Schaden frühzeitig vermieden und die Verkehrssicherungspflicht erfüllt werden!
Die angebotenen Dienstleistungen berufen sich auf die aktuellen Richtlinien der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau). Alle Handlungen werden durch einen von der FLL-zertifizierten Baumkontrolleur durchgeführt. Die Liste aller zertifizierten Baumkontrolleure finden sie unter Zertifizierungslisten (fll.de).